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Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Geld
Währung
1 Maledivische Rufiyaa = 100 Laari. Währungskürzel: MRf, MVR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 500, 100, 50, 20, 10 und 5 MRf. Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 MRf sowie 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Laari.
Geldwechsel
Alle gängigeren Währungen können in Banken, Hotels und größeren Geschäften gewechselt werden. Einkäufe und Rechnungen können in den meisten Resorts und Hotels in harter Währung, vorzugsweise US-Dollar, bezahlt werden. Die Mitnahme von Bargeld, möglichst in kleinen Stückelungen, ist besonders auf den kleineren Inseln empfehlenswert.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Kreditkarten
American Express, Visa, Eurocard, MasterCard, JCB und Diners Club und alle anderen bekannteren Kreditkarten werden u.a. in Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Werden überall angenommen, Reiseschecks in US-Dollar empfohlen.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen.
Öffnungszeiten der Banken
So-Do 07.30/08.00-14.30 Uhr.
Wechselkurse
| 1.00 EUR = 20.7 MVR |
| 1.00 CHF = 16.71 MVR |
| 1.00 USD = 15.45 MVR |
| Wechselkurse vom 8 Dezember 2011 |
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können zollfrei in die Malediven eingeführt werden (ab 16 J.):
200 Zigaretten oder 25 Zigarren und 200 g Tabak;
Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 Rf.
200 Zigaretten oder 25 Zigarren und 200 g Tabak;
Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 Rf.
Einfuhrverbot
Drogen, Waffen, Sprengstoff, Alkohol, Harpunen, Speere oder Unterwassergewehre für die Unterwasserjagd, pornographische Zeitschriften, religiöse Bildnisse zur Anbetung, Islam-feindliche Schriften, Schweinefleisch und bestimmte tierische Produkte.
Anmerkung: Drogenbesitz wird mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist eine ärztliche Bescheinigung mit Übersetzung ins Englische erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Patient die Medikamente aus medizinischen Gründen für eine genau bezeichnete Dauer benötigt (mit Namen des Patienten, Namen der Medikamente und der Tagesdosierung). Für rezeptfreie Medikamente als Teil einer Reiseapotheke ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Im Zweifelsfall sollten sich Reisende an den Reiseveranstalter oder die maledivischen Behörden wenden.
Anmerkung: Drogenbesitz wird mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist eine ärztliche Bescheinigung mit Übersetzung ins Englische erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Patient die Medikamente aus medizinischen Gründen für eine genau bezeichnete Dauer benötigt (mit Namen des Patienten, Namen der Medikamente und der Tagesdosierung). Für rezeptfreie Medikamente als Teil einer Reiseapotheke ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Im Zweifelsfall sollten sich Reisende an den Reiseveranstalter oder die maledivischen Behörden wenden.
Ausfuhrverbot
Muscheln (stehen unter Artenschutz), schwarze Korallen, diverse Fische, Schildkrötenpanzer und Produkte aus Schildpatt.
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