Extratour Tauch- und Kulturreisen GmbH

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Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Reisepass/Visum


 Pass erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaJa/1Ja
ÖsterreichJaJa/1Ja
SchweizJaJa/1Ja
Andere EU-LänderJaJa/1Ja
TürkeiJaJa/1Ja


Anmerkung

Ab 1. Januar 2012 müssen Passagiere auf dem Flughafen Male beim Check-in eine Ausreisegebühr von 25 US$ in bar oder per Kreditkarte bezahlen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

[1] Touristenvisa haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und werden bei der Ankunft auf dem Flughafen von Malé unter Vorlage gültiger Reisedokumente (ggf. Visa für Drittländer), Rück-/Weiterreisetickets und Unterkunftsbestätigung (oder ausreichender Geldmittel) kostenlos ausgestellt.

Antragstellung

Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung, Pauschalreise) oder ausreichende Geldmittel.
(d) im Flugzeug ausgefüllte Arrival/Departure Card.

Ausreichende Geldmittel

Ausländische Besucher müssen ausreichende Geldmittel oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.

Verlängerung des Aufenthalts

Der Aufenthalt kann spätestens 1 Tag vor Ablauf des Touristenvisums um weitere 60 Tage für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen gebührenpflichtig (750 Mrf, ca. 41 €)beim Einwanderungsamt in Malé (Department of Immigration and Emigration, Ground Floor, Huravee Building, Ameer Ahmed Magu, Tel: 333 04 44, Internet: www.immigration.gov.mv) verlängert werden.

Einreise mit Haustieren

Haustiere dürfen i. d. R. nicht eingeführt werden. Ausnahmen sind nur mit vorab besorgter Genehmigung des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Marine Drive, Malé) möglich, die allerdings selten erteilt wird.