






» Reiseziele » Französisch Polynesien
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nein/1 | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Türkei | Ja | Ja/2 | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
Hinweis
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen Frankreichs (Kontaktadressen s. Frankreich).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
([1] Deutsche Staatsbürger können bei direkter An- und Abreise auch mit dem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist der Reisepass notwendig.)
([1] Deutsche Staatsbürger können bei direkter An- und Abreise auch mit dem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist der Reisepass notwendig.)
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit demselben Flugzeug oder derselben Fluggesellschaft innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für ein Visum erteilen die französischen Vertretungen (Kontaktadressen s. Frankreich).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
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