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Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Reisepass/Visum


 Pass erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
Andere EU-LänderJaJa/1Ja
TürkeiJaJaJa
DeutschlandJaJa/1Ja
ÖsterreichJaJa/1Ja
SchweizJaJa/1Ja


Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

[1] Erhältlich bei der Einreise für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Geschäftsreisen: 1 Monat) u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (mit Rück- bzw. Weiterflugticket, gültigem Reisepass und ausreichenden Geldmitteln), für die bei der Einreise ein kostenloser Visitor's Permit ausgestellt wird:

EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
 

Transit

Visumfreier Transit ist nicht möglich. Von der Visumpflicht befreite Reisende erhalten ein Transitvisum für 7 Tage bei der Einreise. Visumpflichtige Reisende benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.

Visagebühren

Visitor's Permit für 3 Monate: kostenlos.

Antragstellung

Da es keine Möglichkeit gibt, in Europa ein Visum für die Salomonen zu erhalten, sollten visumpflichtige Staatsangehörige einen formlosen Visumantrag in englischer Sprache, der Vor- und Nachname, Geburtstag und -ort, Wohnort, Reisepassnummer und Geltungsdauer, Anlass der Reise, Aufenthaltsdauer, den Nachweis über ausreichende Geldmittel sowie, wenn möglich, einen Unterkunftsnachweis auf den Salomonen enthalten sollte, an die Einwanderungsbehörde stellen (Immigration Division, Department of Commerce, Employment and Tourism, s. Kontaktadressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Kontaktadressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

Rück- oder Weiterreisepapiere und ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Visitor's Permit ist vor Ort bei der Einwanderungsbehörde Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism gebührenpflichtig möglich (s. Kontaktadressen).

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