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Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja/1 | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja/1 | Ja |
| Österreich | Ja | Ja/1 | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja/1 | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Erhältlich bei der Einreise für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Geschäftsreisen: 1 Monat) u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (mit Rück- bzw. Weiterflugticket, gültigem Reisepass und ausreichenden Geldmitteln), für die bei der Einreise ein kostenloser Visitor's Permit ausgestellt wird:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
Transit
Visumfreier Transit ist nicht möglich. Von der Visumpflicht befreite Reisende erhalten ein Transitvisum für 7 Tage bei der Einreise. Visumpflichtige Reisende benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.
Visagebühren
Visitor's Permit für 3 Monate: kostenlos.
Antragstellung
Da es keine Möglichkeit gibt, in Europa ein Visum für die Salomonen zu erhalten, sollten visumpflichtige Staatsangehörige einen formlosen Visumantrag in englischer Sprache, der Vor- und Nachname, Geburtstag und -ort, Wohnort, Reisepassnummer und Geltungsdauer, Anlass der Reise, Aufenthaltsdauer, den Nachweis über ausreichende Geldmittel sowie, wenn möglich, einen Unterkunftsnachweis auf den Salomonen enthalten sollte, an die Einwanderungsbehörde stellen (Immigration Division, Department of Commerce, Employment and Tourism, s. Kontaktadressen).
Aufenthaltsgenehmigung
Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Kontaktadressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Dokumente bei der Einreise
Rück- oder Weiterreisepapiere und ausreichende Geldmittel.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Visitor's Permit ist vor Ort bei der Einwanderungsbehörde Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism gebührenpflichtig möglich (s. Kontaktadressen).
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