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Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 14.03.2011 Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass während der offiziellen Jagdsaison im Frühjahr und Herbst wegen der Jagd auf Singvögel bei Wanderungen im offenen Gelände erhöhte Vorsicht geboten ist. Dies gilt insbesondere für die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden. Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Folgende Regeln sind zu beachten: - Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen. - Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf. - Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen. - Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung seit 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt: Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie - sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und - ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind. Verbotene Gegenstände im Handgepäck Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.
Stand: 14.03.2011 Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass während der offiziellen Jagdsaison im Frühjahr und Herbst wegen der Jagd auf Singvögel bei Wanderungen im offenen Gelände erhöhte Vorsicht geboten ist. Dies gilt insbesondere für die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden. Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Folgende Regeln sind zu beachten: - Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen. - Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf. - Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen. - Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung seit 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt: Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie - sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und - ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind. Verbotene Gegenstände im Handgepäck Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.
Reiseverkehr - National
Flugzeug
Harbourair (Internet: www.harbourairmalta.com) bietet Verbindungen zwischen Grand Harbour/Valletta und Mgarr Harbour/Gozo mit dem Wasserflugzeug.
Schiff
Eine Passagier-/Autofähre verkehrt stündlich zwischen Cirkewwa (Malta) und Mgarr (Gozo) (Fahrzeit: 30 Min.). Außerdem gibt es eine Fährverbindung von Mgarr nach Sa Maison (Malta). Weitere Informationen bei der Gozo Channel Company Ltd. (Internet: www.gozochannel.com), Hay Wharf, San Maison in Malta (Tel: 21 24 39 64). Reservierung von Kfz-Plätzen ist nicht möglich. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig an der Abfahrtsstelle zu sein.
Bus/Pkw
Tankstellen schließen Mo-Sa meist um 18.00 Uhr, nur wenige haben auch sonntags geöffnet. Allerdings sichern zunehmend Tankautomaten die Versorgung rund um die Uhr. Bleifreies Benzin wird mittlerweile an einigen Tankstellen angeboten.
Bus: Der Hauptbusbahnhof liegt in Valletta, kurz außerhalb des Stadttores. Die Busse auf Malta sind orangefarben und zeigen an der Stirnseite die Streckennummer an. Sie fahren jeweils von und nach Valletta. Einige wenige fahren Rundstrecken ab, was aber nicht die Norm ist. Ein Expressbus verbindet die wichtigsten Urlaubsorte mit Sliema, Marsaxlokk, Mdina, den Three Cities und den wichtigsten Sandstränden. Alle Busse nach Valletta durchqueren die Vorstadt Floriana.
In den Städten und Dörfern befindet sich der Busbahnhof generell auf oder nahe dem Hauptplatz. Mit Bussen erreicht man praktisch jede Ecke der Insel. Die durchschnittliche Dauer einer Busfahrt in Malta beträgt 20 bis 30 Minuten, die längste 50 Minuten.
Gozo ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Man nimmt einen Bus nach Cirkewwa, wechselt als Fußgänger auf die Fähre und besteigt in Gozo den Bus zur Fahrt in die Hauptstadt Victoria. In Gozo liegt der Busbahnhof in der Main Gate Street, Victoria. Die Busse in Gozo sind grau mit einem roten Streifen und führen ebenfalls die Streckennummer an der Stirnseite. Im Gegensatz zu Malta bedienen die Gozo-Busse Rundstrecken, die von und nach Victoria führen, ohne dass der Bus fahrplanmäßig unterwegs hält. Ein regelmäßiger Bus, die Strecke 25, fährt von und nach Mgarr und ist mit dem Fahrplan der Fähre abgestimmt. Weitere Auskünfte erteilt die öffentliche Verkehrsbehörde Public Transport Association (Assocjazzjoni Trasport Pubbliku) ATP (Internet: www.atp.com.mt) oder finden sich auf www.maltatransport.com/en).
Taxis: Die Taxis sind an ihrer weißen Farbe erkennbar. Alle Taxen sind mit Gebührenzählern ausgestattet und sind verpflichtet, die der Regierung festgelegten Preise zu verlangen. Man sollte sich aber vor Beginn der Fahrt mit dem Fahrer auf den Preis einigen.
Taxen am Flughafen arbeiten nach einem anderen System. Am Internationalen Flughafen bezahlt man vor der Fahrt am Taxi-Fahrscheinschalter in der Ankunftshalle. Man erhält einen Fahrschein, der das Fahrtziel und die gezahlte Gebühr anzeigt. Am Fahrtende gibt man den Fahrschein dem Fahrer. Wird der Zielort während der Fahrt geändert, muss der Fahrer den Gebührenzähler einschalten. Beschwerden sind an die öffentliche Verkehrsbehörde zu richten, Tel: (00356) 21 43 84 75.
Mietwagen: Die Auswahl an Autoverleihern ist groß. Hertz, Dollar-Thrifty, Avis, Sixt, Europcar und andere Firmen haben Büros im Internationalen Flughafen von Malta in Luqa. Die Mietwagengebühren auf Malta gehören zu den preiswertesten in Europa. Mietwagen erkennt man an ihren Nummernschildern, die drei Buchstaben sowie dreistellige Zahlen aufweisen. Wer ein Auto leihen möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein vorlegen.
Unterlagen: Gültiger nationaler Führerschein reicht für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Verkehrsbestimmungen:
Linksverkehr.
Überholt wird rechts, dennoch gilt die Vorfahrtregelung rechts vor links. Im Kreisverkehr haben, wenn nicht anders gekennzeichnet, die Fahrzeuge im Kreis Vorfahrt.
Promillegrenze: 0,8‰.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen,
in geschlossenen Ortschaften 50 km/h.
Bus: Der Hauptbusbahnhof liegt in Valletta, kurz außerhalb des Stadttores. Die Busse auf Malta sind orangefarben und zeigen an der Stirnseite die Streckennummer an. Sie fahren jeweils von und nach Valletta. Einige wenige fahren Rundstrecken ab, was aber nicht die Norm ist. Ein Expressbus verbindet die wichtigsten Urlaubsorte mit Sliema, Marsaxlokk, Mdina, den Three Cities und den wichtigsten Sandstränden. Alle Busse nach Valletta durchqueren die Vorstadt Floriana.
In den Städten und Dörfern befindet sich der Busbahnhof generell auf oder nahe dem Hauptplatz. Mit Bussen erreicht man praktisch jede Ecke der Insel. Die durchschnittliche Dauer einer Busfahrt in Malta beträgt 20 bis 30 Minuten, die längste 50 Minuten.
Gozo ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Man nimmt einen Bus nach Cirkewwa, wechselt als Fußgänger auf die Fähre und besteigt in Gozo den Bus zur Fahrt in die Hauptstadt Victoria. In Gozo liegt der Busbahnhof in der Main Gate Street, Victoria. Die Busse in Gozo sind grau mit einem roten Streifen und führen ebenfalls die Streckennummer an der Stirnseite. Im Gegensatz zu Malta bedienen die Gozo-Busse Rundstrecken, die von und nach Victoria führen, ohne dass der Bus fahrplanmäßig unterwegs hält. Ein regelmäßiger Bus, die Strecke 25, fährt von und nach Mgarr und ist mit dem Fahrplan der Fähre abgestimmt. Weitere Auskünfte erteilt die öffentliche Verkehrsbehörde Public Transport Association (Assocjazzjoni Trasport Pubbliku) ATP (Internet: www.atp.com.mt) oder finden sich auf www.maltatransport.com/en).
Taxis: Die Taxis sind an ihrer weißen Farbe erkennbar. Alle Taxen sind mit Gebührenzählern ausgestattet und sind verpflichtet, die der Regierung festgelegten Preise zu verlangen. Man sollte sich aber vor Beginn der Fahrt mit dem Fahrer auf den Preis einigen.
Taxen am Flughafen arbeiten nach einem anderen System. Am Internationalen Flughafen bezahlt man vor der Fahrt am Taxi-Fahrscheinschalter in der Ankunftshalle. Man erhält einen Fahrschein, der das Fahrtziel und die gezahlte Gebühr anzeigt. Am Fahrtende gibt man den Fahrschein dem Fahrer. Wird der Zielort während der Fahrt geändert, muss der Fahrer den Gebührenzähler einschalten. Beschwerden sind an die öffentliche Verkehrsbehörde zu richten, Tel: (00356) 21 43 84 75.
Mietwagen: Die Auswahl an Autoverleihern ist groß. Hertz, Dollar-Thrifty, Avis, Sixt, Europcar und andere Firmen haben Büros im Internationalen Flughafen von Malta in Luqa. Die Mietwagengebühren auf Malta gehören zu den preiswertesten in Europa. Mietwagen erkennt man an ihren Nummernschildern, die drei Buchstaben sowie dreistellige Zahlen aufweisen. Wer ein Auto leihen möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein vorlegen.
Unterlagen: Gültiger nationaler Führerschein reicht für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Verkehrsbestimmungen:
Linksverkehr.
Überholt wird rechts, dennoch gilt die Vorfahrtregelung rechts vor links. Im Kreisverkehr haben, wenn nicht anders gekennzeichnet, die Fahrzeuge im Kreis Vorfahrt.
Promillegrenze: 0,8‰.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen,
in geschlossenen Ortschaften 50 km/h.
Reiseverkehr - International
Flugzeug
Linienflüge:
Air Malta (KM) (Internet: www.airmalta.de), Maltas nationale Fluggesellschaft, bietet regelmäßige Flugverbindungen ab allen größeren Städten in Europa und dem mittleren Osten. Lufthansa (LH), Austrian Airlines (OS) und Swiss International (LX) fliegen Malta nonstop an.
Air Malta (KM) (Internet: www.airmalta.de), Maltas nationale Fluggesellschaft, bietet regelmäßige Flugverbindungen ab allen größeren Städten in Europa und dem mittleren Osten. Lufthansa (LH), Austrian Airlines (OS) und Swiss International (LX) fliegen Malta nonstop an.
Internationale Flughäfen
Malta International Airport (MLA) (Luqa) (Internet: www.maltairport.com) liegt 5 km südöstlich von Valletta (Fahrzeit: 15 Min.). Busverbindungen mit der Linie 8 nach Valletta (Fahrzeit 25-30 Min.). Taxis haben Taxameter; vor Fahrtantritt sollten Reisende den Fahrpreis aushandeln oder am Taxischalter in der Ankunftshalle ein Ticket zum Festpreis erwerben.
Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shop, Mietwagenschalter, Bank, Wechselstube, Geschäfte, Tourist-Information, Apotheke, Gepäckaufbewahrung, Postamt und Restaurant mit Bar.
Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shop, Mietwagenschalter, Bank, Wechselstube, Geschäfte, Tourist-Information, Apotheke, Gepäckaufbewahrung, Postamt und Restaurant mit Bar.
Schiff
Die Haupthäfen sind Grand Harbour/Valletta, Marsaxlokk auf Malta und Mgarr auf Gozo.
Valletta ist fester Bestandteil fast aller Kreuzfahrten im Mittelmeerraum. Kreuzschifffahrtsgesellschaften wie MSC Cruises, Costa Cruises und Silversea Cruises laufen Malta an.
Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen zwischen Malta und Italien (Genua, Reggio di Calabria, Salerno, Catania, Licata und Pozzallo auf Sizilien) (Grimaldi Group, O.F. Gollcher & Sons Ltd., Tel: (+356) 21 22 09 40).
Mehrere Autofähren (Fahrzeit 3 Std.) und ein Hochgeschwindigkeits-Katamaran (Fahrzeit 1 Std. 30) verkehren zwischen Malta und Sizilien (Virtu Ferries Ltd., Tel: (089) 89 66 47 35. Internet: www.virtuferries.com).
Bei den meisten Fähren sind Vorausbuchungen dringend empfohlen.
Valletta ist fester Bestandteil fast aller Kreuzfahrten im Mittelmeerraum. Kreuzschifffahrtsgesellschaften wie MSC Cruises, Costa Cruises und Silversea Cruises laufen Malta an.
Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen zwischen Malta und Italien (Genua, Reggio di Calabria, Salerno, Catania, Licata und Pozzallo auf Sizilien) (Grimaldi Group, O.F. Gollcher & Sons Ltd., Tel: (+356) 21 22 09 40).
Mehrere Autofähren (Fahrzeit 3 Std.) und ein Hochgeschwindigkeits-Katamaran (Fahrzeit 1 Std. 30) verkehren zwischen Malta und Sizilien (Virtu Ferries Ltd., Tel: (089) 89 66 47 35. Internet: www.virtuferries.com).
Bei den meisten Fähren sind Vorausbuchungen dringend empfohlen.
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
In den Büros der Maltacom PLC und in Hotels.
Mobiltelefon
GSM 900 und GSM 1800. Netzbetreiber sind Vodafone Malta (Internet: www.vodafone.com.mt) und GoMobile (Internet: www.go.com.mt).
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Internet/E-Mail
Internetanbieter ist Maltanet (Internet: www.maltanet.net). Es gibt mehrere Internetcafés auf Malta.
Telegramme
Können ebenfalls vom Büro der Maltacom PLC (St. Georges Road, St. Julian’s) aufgegeben werden.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Luftpostsendungen nach West- und Mitteleuropa sind ca. drei Tage unterwegs. Die Postverbindungen auf der Insel sind gut.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Kontaktadressen
Fremdenverkehrsamt Malta
Schillerstraße 30-40, D-60313 Frankfurt/M.
Tel: (069) 247 50 31 30.
Internet: www.visitmalta.com und www.urlaubmalta.com
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr.
Tel: (069) 247 50 31 30.
Internet: www.visitmalta.com und www.urlaubmalta.com
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr.
Fremdenverkehrsamt Malta
Opernring 1/R/5/513, A-1010 Wien
Tel: (01) 585 37 70.
Internet: www.urlaubmalta.com
Mo-Do 09.00-17.00, Fr 09.00-15.00 Uhr (Termine nach tel. Vereinbarung).
Tel: (01) 585 37 70.
Internet: www.urlaubmalta.com
Mo-Do 09.00-17.00, Fr 09.00-15.00 Uhr (Termine nach tel. Vereinbarung).
Fremdenverkehrsamt Malta
2-723, Terminal 2, Postfach 2131, CH-8060 Zürich-Flughafen
Tel: (043) 816 30 15.
Internet: www.urlaubmalta.com
Tel: (043) 816 30 15.
Internet: www.urlaubmalta.com
Malta Tourism Authority
Botschaft von Malta
Klingelhöferstraße 7, D-10785 Berlin
Tel: (030) 263 91 10.
Internet: www.foreign.gov.mt (s. „Missions Websites")
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulate in Mainz und Stuttgart. Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Magdeburg und München.
Tel: (030) 263 91 10.
Internet: www.foreign.gov.mt (s. „Missions Websites")
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulate in Mainz und Stuttgart. Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Magdeburg und München.
Botschaft von Malta
Opernring 5/1, A-1010 Wien
Tel: (01) 586 50 10.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Honorarkonsulate in Linz, Salzburg, Wattens und Wien.
Tel: (01) 586 50 10.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Honorarkonsulate in Linz, Salzburg, Wattens und Wien.
Generalkonsulat von Malta
26 Parc du Château-Banquet, CH-1202 Genève
Tel: (022) 901 05 80.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Generalkonsulat in Lugano. Honorarkonsulat in Unterengstringen/Zürich.
Tel: (022) 901 05 80.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Generalkonsulat in Lugano. Honorarkonsulat in Unterengstringen/Zürich.
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